Youtube: Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung bei Musik-Uploads
Musik auf Plattformen wie Youtube ist einigen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Der Bundesgerichtshof hat nun einen Fall an den europäischen Gerichtshof weitergegeben, bei dem ein Produzent Schadenersatz für Uploads von Liveauftritten verlangt, in denen seine Songs zu hören waren. Auch will er die Daten der Nutzer, die die Videos hochgeladen hatten, um diese zu verklagen.
über eine Klage entscheiden, bei der es um die Haftung von Youtube bezüglich des Urheberrechtes geht. Dies berichten auch unsere Kollegen der PC Games Hardware. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung an den europäischen Gerichtshof weitergegeben, vermutlich auch deswegen, da die EU gerade eben eine Reform der Urheberrechte beschlossen hat. Es geht bei der Klage um einen Fall, bei dem ein Produzent Youtube verklagt hat, da dort unter anderem Videos von Liveauftritten der Sopranistin Sarah Brightman hochgeladen worden waren, bei denen der Produzent die Rechte an den Songs besitzt.
Bisher ist es so geregelt, dass Youtube nicht dafür haftet, wenn ein Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt, es aber auf Anfrage des Rechteinhabers zeitnah löschen muss. Zudem gewährt Youtube den Labels auch einen Beteiligung an Werbeeinnahmen beziehungsweise bezahlt nach einer Einigung mit der Gema entsprechende Entgelte, und theoretisch könnte der Nutzer haftbar gemacht werden, der das Video hochgeladen hatte. Denn Youtube weist darauf hin, dass Urheberrechte beim Upload zu beachten sind. Dem Kläger reicht dies aber im aktuellen Fall nicht, im Gegenteil: er fordert neben einem Schadenersatz (die Fälle reichen auch in eine Zeit zurück, in der es mit der Gema noch Streit über die Entgelte hab) sogar, dass Youtube ihm die genauen Daten der Nutzer übermitteln muss, die ein betreffendes Video hochgeladen haben, damit der Produzent gegebenenfalls auch noch gegen die einzelnen Nutzer vorgehen kann. Ein Urteil in diesem Fall könnte dazu führen, dass es grundsätzliche Änderungen in der Rechtsauslegung gibt, was dann auch andere Plattformen abseits von Youtube betreffen würde.
Das Thema Musik-Upload wird schon seit viele Jahren heiß diskutiert - zum einen ist so gut wie jede erdenkliche Musik für etliche Nutzer kostenfrei verfügbar, so dass mit Sicherheit einige Leute weniger oder sogar gar keine Musik kaufen und stattdessen ein Portal wie Youtube nutzen. Zum anderen gibt es aber auch zahlreiche Musikfans, die erst durch eine Website wie Youtube auf Musik aufmerksam werden und dann auch Musik kaufen oder ein Konzert des Künstlers besuchen. Auch unter Musikern gibt es zwei Lager: die einen versuchen, jeden Upload ihrer Musik zu unterbinden, die anderen begrüßen jeden Upload als willkommene Werbung.
Youtube: Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung bei Musik-Uploads
über eine Klage entscheiden, bei der es um die Haftung von Youtube bezüglich des Urheberrechtes geht. Dies berichten auch unsere Kollegen der PC Games Hardware. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung an den europäischen Gerichtshof weitergegeben, vermutlich auch deswegen, da die EU gerade eben eine Reform der Urheberrechte beschlossen hat. Es geht bei der Klage um einen Fall, bei dem ein Produzent Youtube verklagt hat, da dort unter anderem Videos von Liveauftritten der Sopranistin Sarah Brightman hochgeladen worden waren, bei denen der Produzent die Rechte an den Songs besitzt.
Bisher ist es so geregelt, dass Youtube nicht dafür haftet, wenn ein Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt, es aber auf Anfrage des Rechteinhabers zeitnah löschen muss. Zudem gewährt Youtube den Labels auch einen Beteiligung an Werbeeinnahmen beziehungsweise bezahlt nach einer Einigung mit der Gema entsprechende Entgelte, und theoretisch könnte der Nutzer haftbar gemacht werden, der das Video hochgeladen hatte. Denn Youtube weist darauf hin, dass Urheberrechte beim Upload zu beachten sind. Dem Kläger reicht dies aber im aktuellen Fall nicht, im Gegenteil: er fordert neben einem Schadenersatz (die Fälle reichen auch in eine Zeit zurück, in der es mit der Gema noch Streit über die Entgelte hab) sogar, dass Youtube ihm die genauen Daten der Nutzer übermitteln muss, die ein betreffendes Video hochgeladen haben, damit der Produzent gegebenenfalls auch noch gegen die einzelnen Nutzer vorgehen kann. Ein Urteil in diesem Fall könnte dazu führen, dass es grundsätzliche Änderungen in der Rechtsauslegung gibt, was dann auch andere Plattformen abseits von Youtube betreffen würde.
Das Thema Musik-Upload wird schon seit viele Jahren heiß diskutiert - zum einen ist so gut wie jede erdenkliche Musik für etliche Nutzer kostenfrei verfügbar, so dass mit Sicherheit einige Leute weniger oder sogar gar keine Musik kaufen und stattdessen ein Portal wie Youtube nutzen. Zum anderen gibt es aber auch zahlreiche Musikfans, die erst durch eine Website wie Youtube auf Musik aufmerksam werden und dann auch Musik kaufen oder ein Konzert des Künstlers besuchen. Auch unter Musikern gibt es zwei Lager: die einen versuchen, jeden Upload ihrer Musik zu unterbinden, die anderen begrüßen jeden Upload als willkommene Werbung.
14:52 Uhr
Mövenjäger