Jugendschutz |
Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein! Hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz. Jugendgefährdende Veranstaltungen LAN-Partys Fast alle Computerspiele haben einen Mehrspielermodus, der es ermöglicht, nicht nur gegen den Computer, sondern auch gegen Andere zu spielen. Diese Multiplayer-Spiele kann man relativ teuer im Internet spielen oder billiger vor Ort, indem die PCs an einen Platz gebracht und untereinander verkabelt werden. Auf diese Weise können viele Spieler in einem lokalen Netzwerk (Local Area Network ? LAN) gegeneinander antreten. Solche Spiele finden entweder im kleinen privaten Rahmen aber auch semiprofessionell organisiert mit einer großen Teilnehmerzahl - und damit öffentlich - statt. Dabei ergeben sich folgende jugendschutzrelevante Aspekte: Es dürfen nur Spiele mit einer Altersfreigabe gespielt werden, die dem Alter der Teilnehmer entspricht (§ 12 Abs. 1). LAN-Partys werden oft über einen Zeitraum von 24 Stunden oder länger gespielt. Gerade auch bei jüngeren Teilnehmern ist auf entsprechende Verpflegungs- und Ruhemöglichkeiten zu achten. Häufig ist geplant, auch indizierte und andere jugendgefährdende Spiele zu spielen. Dies ist auch im nicht öffentlichen Bereich für Kinder und Jugendliche verboten (§ 15, § 12 Abs. 3). Bei öffentlichen LAN-Partys ist neben den Einschränkungen bezüglich der Medieninhalte auch zu berücksichtigen, ob sonstige Gefährdungen von den Veranstaltungen ausgehen können. Gegebenenfalls können Maßnahmen nach § 7 erforderlich werden. Die Tatsache, dass solche Veranstaltungen in der Regel sehr lange dauern und oft die ganze Nacht durchgespielt wird, stellt eine erhebliche körperliche und psychische Belastung dar. Es sollte deshalb bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf geachtet werden, dass zusätzliche Risikofaktoren ausgeschaltet werden. Selbstverständlich gelten die anderen Jugendschutzbestimmungen weiter, z. B. bezüglich Alkohol und Tabakwaren. Die Verbreitungsverbote für indizierte und andere jugendgefährdende Computerspiele gelten auch für private LAN-Partys im kleinen Kreis, im Haus von Freunden (§ 12 Abs. 3, § 15). Die Erwachsenen müssen kontrollieren, welche Spiele von den Kindern und Jugendlichen gespielt werden, da sie sich sonst unter Umständen strafbar machen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 28 Abs. 4). Anmerkung der Organisatoren Ausnahmen sind daher nicht möglich, wir bitten um Verständnis euer Orgateam |
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