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geschrieben von <$T$>|E4|
10.02.2011 22:03 |
Dieses Video möchten wir euch nicht vorenthalten :)
PHANTOM OF THE FLOPPERA
(achja - die gute alte Floppyzeit)
(achja - die gute alte Floppyzeit)
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geschrieben von <$T$>Ninja
20.10.2010 02:22 |
Dieb stiehlt Call of Duty: Black Ops aus dem Presswerk
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Einem Dieb gelang es, in das Presswerk im amerikanischen Bundesstaat Alabama einzudringen, in dem der Shooter Call of Duty: Black Ops produziert wird. Der Unbekannte nahm unbemerkt mehrere Disks an sich, um diese später an Bekannte zu verkaufen. Nun fürchtet der Entwickler einen Leak vier Wochen vor dem geplanten Release am 9. November.
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Über den Vorfall informiert versuchte der Community Manager von Treyarch, Josh Olin, eine vorzeitige Veröffentlichung des Titels zu verhindern. Er meldete sich im besagten Hackerforum an und versuchte „Ungodly Leaker“ davon zu überzeugen das Spiel nicht ins Internet zu stellen. Wie zu erwarten stießen seine Bitten zunächst auf taube Ohren und er wurde aus dem Forum gebannt. Dennoch gelang es ihm kurz vor seinem Bann, mit einem Mitglied des Boards näher in Kontakt zu treten. Ein gewisser „97SIRHB“, der im Forum offensichtlich einen höheren Rang innehat, war bereit, sich mit dem Treyarch-Mitarbeiter via AIM näher zu unterhalten. Olin gelang es, den bislang Unbekannten von den Konsequenzen eines Leaks von Black Ops zu überzeugen. Er brachte ihn dazu, sich im Forum ausdrücklich gegen einen Leak des Titels auszusprechen. Käme es dennoch zu einer verfrühten Veröffentlichung, würde er dafür sorgen, dass das gesamte Forum geschlossen wird.
Ob die Mitglieder des Hackerforums und vor allem „Ungodly Leaker“ nachgeben werden ist bislang unbekannt. Bedenkt man jedoch, dass der Käufer der gestohlenen Disk bereits dafür verantwortlich war, dass der Shooter Halo Reach vor dem Release im Internet auftauchte, stehen die Chancen nicht allzu gut für Publisher Activision und Entwickler Treyarch. Allein das Pseudonym „Ungodly Leaker“ weißt daraufhin, dass man scheinbar kein Problem damit hat, den enormen finanziellen Schaden, der für die Hersteller entstehen würde, in Kauf zu nehmen.
Publisher Activision schaltete mittlerweile die Polizei und zusätzliche Detektive ein, um dem Dieb und seinen Käufern auf die Schliche zu kommen.
Quelle
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geschrieben von <$T$>Tigger
05.07.2009 15:25 |
McAfee VirusScan
Update legt weltweit PCs lahm
McAfee VirusScan
Wie The Register meldet, hat ein neues Update der Virusdatenbank für McAfee VirusScan auf Rechnern, die eine ältere Version des Programmes einsetzen, unangenehme Folgen. So werden nach der Installation plötzlich Systemdateien, Treiber und sogar eine Datei, die zum VirusScan selbst gehört, fälschlicherweise als Trojaner erkannt.
Weder der genaue Grund noch das Ausmaß der Probleme ist bisher bekannt. In den USA war beispielsweise gestern vielerorts ein Feiertag, da heute am 4. Juli die Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten gefeiert wird. Auch McAfee selbst war daher nicht zu erreichen.
Quelle
Update legt weltweit PCs lahm
McAfee VirusScan
Wie The Register meldet, hat ein neues Update der Virusdatenbank für McAfee VirusScan auf Rechnern, die eine ältere Version des Programmes einsetzen, unangenehme Folgen. So werden nach der Installation plötzlich Systemdateien, Treiber und sogar eine Datei, die zum VirusScan selbst gehört, fälschlicherweise als Trojaner erkannt.
Weder der genaue Grund noch das Ausmaß der Probleme ist bisher bekannt. In den USA war beispielsweise gestern vielerorts ein Feiertag, da heute am 4. Juli die Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten gefeiert wird. Auch McAfee selbst war daher nicht zu erreichen.
Quelle
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geschrieben von <$T$>Tigger
10.06.2009 18:54 |
Gerne übernehmen wir den Text von
Icemann67
Ich wähle keine Spielekiller: Eine Aktion GEGEN die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und FÜR die Stärkung eines wirksamen Jugendschutz.
Noch vor der Bundestagswahl im September wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Erwachsenen-Computerspiele durchsetzen. Gegenüber WELT Online konkretisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Kriterien für das Unwort "Killerspiel" und möchte Spiele künftig verbieten, wenn "die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" als wesentlicher Spielbestandteil auftritt. Als konkrete Beispiele für derartige Titel führen Politiker preisgekrönte Erwachsenen-Spiele wie Grand Theft Auto 4 oder das millionenfach gespielte Counter-Strike an. Besonders der Multiplayer-Shooter ist regelmäßig in der Diskussion - dabei ist das Spiel ab 16 Jahren freigegeben, ein Indizierungsantrag wurde schon vor mehreren Jahren seitens der Bonner Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgewiesen.
Nach der erfolgreichen "Ich wähle keine Spielekiller"-Aktion im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl rufen wir erneut alle wahlberechtigten Spiele-Fans dazu auf, sich direkt an Kandidaten, Abgeordnete, Parteien und prominente Politiker zu wenden. Das geplante Paintball-Verbot, das einzig und allein auf den massiven Protest der Betroffenen gekippt wurde, zeigt die Wirksamkeit solcher Aktionen.
Wir bitten EUCH: Wenn Ihr Euch GEGEN diese unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung wehren möchtet und Euch stattdessen FÜR wirksamen Jugendschutz einsetzen wollt, dann macht mit! Nutzt die Wahlkampfphase - in dieser Zeit hören Euch jene zu, die von Euch gewählt werden möchten!
Nachfolgenden Text einfach kopieren und sich per E-Mail, Fax damit an Euren Kandidaten wenden.
Sehr geehrter Abgeordneter, sehr geehrter Kandidat,
im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur
Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu
unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen
zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrag.
Es gibt auch Lichtblicke in den Wirrungen/Irrungen der Politik.
Guckst Du hier
Icemann67
Ich wähle keine Spielekiller: Eine Aktion GEGEN die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und FÜR die Stärkung eines wirksamen Jugendschutz.
Noch vor der Bundestagswahl im September wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Erwachsenen-Computerspiele durchsetzen. Gegenüber WELT Online konkretisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Kriterien für das Unwort "Killerspiel" und möchte Spiele künftig verbieten, wenn "die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" als wesentlicher Spielbestandteil auftritt. Als konkrete Beispiele für derartige Titel führen Politiker preisgekrönte Erwachsenen-Spiele wie Grand Theft Auto 4 oder das millionenfach gespielte Counter-Strike an. Besonders der Multiplayer-Shooter ist regelmäßig in der Diskussion - dabei ist das Spiel ab 16 Jahren freigegeben, ein Indizierungsantrag wurde schon vor mehreren Jahren seitens der Bonner Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgewiesen.
Nach der erfolgreichen "Ich wähle keine Spielekiller"-Aktion im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl rufen wir erneut alle wahlberechtigten Spiele-Fans dazu auf, sich direkt an Kandidaten, Abgeordnete, Parteien und prominente Politiker zu wenden. Das geplante Paintball-Verbot, das einzig und allein auf den massiven Protest der Betroffenen gekippt wurde, zeigt die Wirksamkeit solcher Aktionen.
Wir bitten EUCH: Wenn Ihr Euch GEGEN diese unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung wehren möchtet und Euch stattdessen FÜR wirksamen Jugendschutz einsetzen wollt, dann macht mit! Nutzt die Wahlkampfphase - in dieser Zeit hören Euch jene zu, die von Euch gewählt werden möchten!
Nachfolgenden Text einfach kopieren und sich per E-Mail, Fax damit an Euren Kandidaten wenden.
Sehr geehrter Abgeordneter, sehr geehrter Kandidat,
im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur
Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu
unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen
zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrag.
Es gibt auch Lichtblicke in den Wirrungen/Irrungen der Politik.
Guckst Du hier
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geschrieben von <$T$>Tigger
13.04.2009 20:42 |
Mal eine ganz andere News und eine große Ausnahme
.
Ihr erinnert euch noch an Paul Potts ?? Bestimmt!!
Tja schaut euch das Video an.
Video
Einfach nur Genial, Wahnsinn...
Das Lied stammt übrigens aus dem Musical Les Misarables.
Gruß Tigger
.Ihr erinnert euch noch an Paul Potts ?? Bestimmt!!
Tja schaut euch das Video an.
Video
Einfach nur Genial, Wahnsinn...
Das Lied stammt übrigens aus dem Musical Les Misarables.
Gruß Tigger


Gesamt: 7